Datenintegrität ist von zentraler Bedeutung für jede GMP-konforme Raman-Installation, denn Raman-Systeme erzeugen digitale Aufzeichnungen. Dies können beispielsweise Rohspektren, verarbeitete Spektren, Modellausgaben, Diagnosedaten, Audit-Trails, Konfigurationsaufzeichnungen, Berichte und exportierte Dateien sein. Wenn man sich für GMP-Aktivitäten auf diese Aufzeichnungen stützt, muss der Anwender nachweisen können, dass sie zuordenbar, lesbar, zeitgleich, Originaldaten oder eine wahrheitsgemäße Kopie, genau, vollständig, konsistent, dauerhaft und gemäß den anwendbaren Verfahren verfügbar sind.
Software-Fähigkeit ist notwendig, aber nicht ausreichend. Eine Raman-Softwareplattform unterstützt vielleicht Benutzermanagement, Berechtigungen, Audit-Trails, Datenspeicherung, Datenübertragung und Arbeitsabläufe für elektronische Aufzeichnungen. Diese Fähigkeiten helfen dem Anwender, eine mit den Vorschriften konforme Implementierung aufzubauen. Der Anwender muss diese jedoch korrekt konfigurieren und betreiben. Benutzerkonten, Zugriffsebenen, Kennwortregeln, Datensicherungsstrategie, Archivierungsstrategie, regelmäßige Überprüfung, SOPs und Schulungen werden allesamt im Rahmen des Qualitätssystems des Anwenders kontrolliert.
Schnittstellen erfordern besondere Aufmerksamkeit. Wenn Raman-Ausgangsdaten an ein Prozessleitsystem, SCADA, LIMS, Historian-System oder eine PAT-Plattform gesendet werden, sollte der Validierungsumfang definieren, welches System das für Aufzeichnungen maßgebliche System (das „System of Record“) ist, welche Daten aufbewahrt werden müssen, ob die Übertragung automatisch oder manuell erfolgt, wie Ausfälle erkannt werden und wie Aufzeichnungen miteinander abgestimmt werden. Wenn Raman-Ergebnisse zum Auslösen von Prozessaktionen verwendet werden, sollte die Risikobeurteilung sowohl die Zuverlässigkeit der Messung als auch die Zuverlässigkeit der Datenübertragung berücksichtigen.